Laut der aktuellen Maßnahmenverordnung der Bayerische Regierung ist die Ausübung von Individualsport vom 02. bis 30. November 2020 nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10).
Für Tennis bedeutet es konkret folgendes:
Tennishallen können geöffnet bleiben. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden
Die Vereinsgastronomie muss geschlossen bleiben, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt.
Es darf nur zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden
Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren.
Alle Spiele der Winterrunde 2020/21 ab 2. November entfallen und werden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.
Alle Turniere im BTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen
Es sind keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen erlaubt, also bitte einhalten. Mehr Infos auf BTV Corona Seite.
Viel Spaß beim Tennis und bleiben sie gesund.
Euer Vorstand
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