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AutorenbildRadovan Bielik

Sportplätze und Vereine müssen bis zum 03. Mai geschlossen bleiben

Die Bundesregierung hat die aktuellen Corona Maßnahmen bis zum 03. Mai verlängert. Gleichzeitig appelliert der Deutsche Tennis Bund in einem offenen Schreiben an die Politik, um Tennis als Individualsportart im Freien ausüben zu können.

Es werden auch sieben Punkte genannt, die dazu dienen sollten, die notwendige Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten (Quelle BTV.de):


  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

  2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.

  3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.

  4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.

  5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.

  6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.

  7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.“


Nach Schleswig-Holstein (ab 4. Mai), Mecklenburg-Vorpommern (20. April) und Rheinland-Pfalz (ebenfalls 20. April) hat auch Brandenburg ermöglicht, den Tennisspielern ab heute, den 20. April, auf ihre Plätze zurückzukehren (Quelle tennismagazin.de).


Wir hoffen, dass wir auch in Bayern bald auf die Plätze können und die Infektionszahlen unter Kontrolle bleiben.


Bis dahin, bleibt's dahoam, beibt's gsund und hoid's zam!


Euer Vorstand.

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